FAQ
Der Erwerb von mhp MultiText-fähigen DVB-T Endgeräten mit TÜV Prüfzeichen wird für rundfunkgebührenbefreite Haushalte, die innerhalb des DVB-T Empfangsgebietes liegen, ab Juli 2008 mit EUR 30 gefördert.
Die Gutscheine für Haushalte, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, erfolgt gemäß dem DVB-T Ausbau-Plan. Wenn in einer Region das digitale Antennenfernsehen startet, erhalten die rundfunkgebührenbefreiten Haushalte dort ein Anschreiben zugesendet.
Die Gültigkeit der Gutscheine für rundfunkgebührenbefreite Haushalte hängt vom jeweiligen Empfangsgebiet ab, in dem der Kunde wohnt. Die Gültigkeit ist direkt auf den Gutscheinen vermerkt.
Konsumenten, die einen Gutschein für rundfunkgebührenbefreite Haushalte, erhalten haben, gehen mit ihrem Gutschein zu einem Händler oder Fachhändler, der sich für die Einlösung der Gutscheine registriert hat, und suchen sich dort einen mhp MultiText-fähigen DVB-T Empfänger mit DVB-T Prüfzeichen aus. Der Wert des Gutscheins wird vor Ort vom Bruttopreis des DVB-T Empfängers abgezogen. Der Gutschein kann nur dann durch den registrierten Händler eingelöst werden, wenn sein Wert 50 Prozent der Verkaufspreises (inkl. USt.) des DVB-T Endgeräts nicht überschreitet.
Der Gutschein ist in Handel und Fachhandel einlösbar. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Nein. Der Gutschein kann nur beim Kauf von DVB-T Endgeräten, die mit farbigen DVB-T Prüfzeichen vom TÜV Österreich versehen und somit mhp MultiText-fähig sind, eingelöst werden. So genannte Zapping Boxen werden nicht gefördert.
Nein, eine rückwirkende Einlösung eines Gutscheins ist nicht möglich.
Der Erwerb aller DVB-T Endgeräte, die über ein farbiges DVB-T Prüfzeichen verfügen und somit mhp MultiText-fähig sind, wird gefördert.


